Sehr geehrte Besucher:innen,
im Namen aller Mitarbeiter:innen des Finanzgerichts Bremen begrüße ich Sie herzlich und freue mich über Ihren virtuellen Besuch. Unsere Internetseite soll Ihnen den Zugang zum Finanzgericht Bremen erleichtern.
Das Finanzgericht Bremen ist eines von insgesamt 18 Finanzgerichten in der Bundesrepublik Deutschland und für das Bundesland Bremen zuständig. Als einzige der fünf Gerichtsbarkeiten weist die Finanzgerichtsbarkeit die Besonderheit eines nur zweistufigen Aufbaus auf. Das Finanzgericht Bremen entscheidet demgemäß als oberes Landesgericht in der ersten Instanz. Die zweite Instanz (Revisionsinstanz) ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München.
Das Finanzgericht Bremen besteht derzeit aus 2 Senaten. Regulär sind beim Finanzgericht Bremen 5 Berufsrichter:innen und bei Entscheidungen der Senate aufgrund mündlicher Verhandlungen zusätzlich ehrenamtliche Richter:innen tätig. Die Berufsrichter:innen werden unterstützt von 3 Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst.
Das Finanzgericht Bremen ist Teil des Justizzentrums Am Wall im Herzen der Bremer Innenstadt und nutzt zusammen mit Gerichten der anderen Gerichtsbarkeiten unter anderem Sitzungssäle, Sicherheitsschleuse, Post- und Scanstellen und Bibliothek.
Wir hoffen, dass Sie auf der Internetseite des Finanzgerichts Bremen alle wesentlichen Informationen schnell finden. Als Wegweiser ist die nachfolgende „Kurzübersicht“ mit Hinweisen zu den „Menüpunkten“ gedacht.
Haben Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge, dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail an office@finanzgericht.bremen.de. Bitte beachten Sie, dass per E-Mail keine Klagen erhoben und keine Anträge gestellt werden können!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerlind Wendt
Präsidentin des Finanzgerichts Bremen
Oben auf der Seite finden Sie einige Menüpunkte, die Ihnen das Finanzgericht Bremen näher bringen sollen. Wenn Sie auf einen dieser Menüpunkte klicken, erhalten Sie dort folgende Informationen:
Das Gericht - Hier finden Sie die Anschrift des Finanzgerichts, Wegbeschreibung, Aufgaben und Zuständigkeit, die Geschichte des Finanzgerichts sowie den aktuellen Geschäftsverteilungsplan.
Verfahren - Hier finden Sie Informationen dazu, mit welchen Anliegen Sie sich an das Finanzgericht Bremen wenden können und wie Sie dabei vorgehen sollten (Inhalt einer Klage-/Antragsschrift und Wahrung der Klage-/Antragsfrist).
Service - Hier finden Sie eine Kostenübersicht, Information über Prozesskostenhilfe und wo Sie veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Bremen finden bzw. diese anfordern können.
Aktuelles - Hier werden die Sitzungstermine der Senate und die Pressemitteilungen des Finanzgerichts Bremen veröffentlicht.
In der Rechtsantragstelle können Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche zur Niederschrift gegeben werden. Sie erhalten allgemeine Auskünfte über Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Einleitung gerichtlicher Verfahren bei den Fachgerichten des Justizzentrums Am Wall sowie Unterstützung bei der Vorbereitung von schriftlichen Anträgen und Klagen. Die Rechtsantragsstelle führt allerdings keine Rechtsberatung durch.
Es wird dringend empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit der Rechtsantragstelle zu vereinbaren, wenn Sie Klagen und/oder Anträge zu Protokoll erklären wollen.
Die Rechtsantragsstelle ist montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zu erreichen unter 0421 361 16043.
Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des I-Punktes (Servicepoint) im Erdgeschoss.
Sollten Sie ohne einen Termin vorsprechen, müssen Sie ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen, da Rechtssuchende mit einem vereinbarten Termin entsprechend ihres Termins vorrangig an die Reihe kommen.
Sie können Klagen und/oder Anträge schriftlich über die bekannten Kontaktadressen und Zugangskanäle einreichen.
Vordrucke stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Vordruck für Klagen (pdf, 79.8 KB) und Vordruck für Eilanträge (pdf, 88.7 KB)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden dürfen ab dem 01.01.2021 Schriftsätze beim Finanzgericht Bremen nur noch elektronisch einreichen. Hier finden sie den Text der Rechtsverordnung vom 08.12.2020 (pdf, 55.6 KB)
Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier