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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.finanzgericht-bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Finanzgericht Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines evaluiert.

Eine Evaluierung des Baukastens erfolgte im September 2022 durch ein zertifiziertes Prüfinstitut und anschließend nur bei funktionalen Neuerungen der Module.

Die redaktionellen Inhalte werden im Rahmen einer Selbstbewertung regelmäßig überprüft. Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung des KOGIS-Baukastens sind die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit wenigen Ausnahmen erfüllt. Die Beseitigung von neu identifizierten Barrieren wird unverzüglich veranlasst oder durch Alternativen ergänzt.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

  • Die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Sollten Sie ein unzugängliches PDF Dokument aufrufen, melden Sie uns bitte die URL, damit wir es schnellstmöglich anpassen können.
  • Das Gebärdensprachvideo zur Erklärung und Information der Barrierefreiheit ist nicht untertitelt. Es ist aber eine Erklärung der Barrierefreiheit in Leichter Sprache vorhanden.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 26.02.2020 erstellt und am 25.02.2025 aktualisiert.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: office@finanzgericht.Bremen.de. Oder per Telefon: +49 421 361 6448

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung