Vor dem Finanzgericht herrscht kein Vertretungszwang, Sie können Ihren Prozess also auch selbst führen. Ob dies anzuraten ist, hängt vom Einzelfall ab. Sofern Ihnen die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht kompliziert erscheint, sollten Sie aber nicht zögern, eine:n Steuerberater:in , Wirtschaftsprüfer:in oder Rechtsanwält:in zu beauftragen.
Sie können sich auch die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder einer Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Als Erfahrungssatz kann gelten, dass gerade im Steuerrecht die eigenen Kenntnisse oft überschätzt werden.
Anders als beim Finanzgericht herrscht in der nächsten (und letzten) Instanz, – dem Bundesfinanzhof – Vertretungszwang, d. h., Sie müssen sich dort durch eine:n Prozessbevollmächtigte:n vertreten lassen.