Grundsätzlich gilt:
Gewinnen Sie den Prozess, so muss in der Regel das beklagte Finanzamt (Familienkasse, Hauptzollamt) als unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen.
Sofern Sie den Prozess verlieren, werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt, d. h., Sie müssen die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die Gebühren der/des Bevollmächtigten zahlen. Die Aufwendungen des Beklagten müssen nicht erstattet werden.
Gibt das Gericht nur zum Teil statt, werden die Kosten verhältnismäßig geteilt